Datenschutzerklärung Verein Musikfreunde Stockerau
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Vorstand des:
Verein Musikfreunde Stockerau
A-2000 Stockerau, Dr. Viktor Adlerstraße 10
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Instrument, Geburtsdatum) unserer Mitglieder für folgende Zwecke:
- Mitgliederverwaltung & Probenbetrieb: Zur Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses (Einladungen zu Proben und Konzerten, Mitgliederversammlungen). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
- Vernetzung innerhalb des Orchesters: Zur Förderung des Vereinszwecks bieten wir eine Mitglieder-App (Admidio) an. Die Sichtbarkeit von Kontaktdaten (E-Mail) für andere Mitglieder erfolgt nur nach expliziter Freigabe durch das Mitglied selbst. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
- Öffentlichkeitsarbeit: Bericht über Konzerte und Veranstaltungen (ggf. Fotos). Dies erfolgt auf Basis unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder einer separaten Einwilligung.
3. Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen bei Beitragszahlungen) entgegenstehen.
4. Empfänger der Daten
Innerhalb des Vereins erhalten nur die Personen Zugriff auf Daten, die diese zur Aufgabenerfüllung benötigen (Vorstand, ArchivarIn, KassierIn). Für die digitale Verwaltung nutzen wir geeignete Software. Die Daten werden auf einem Server in Österreich gehostet. Mit dem Hosting-Anbieter wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
5. Ihre Rechte
Sie haben gegenüber dem Verein folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten.
- Recht auf Berichtigung falscher Daten.
- Recht auf Löschung (sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen).
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen (z. B. Sichtbarkeit der E-Mail-Adresse in der App) mit Wirkung für die Zukunft.
- Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.